Bis 21.06.2016 . Aktion . Georgien . LGBTI-Rechte in Gefahr

SCHREIBE AN DIE GEORGISCHE REGIERUNG UND FORDERE DEN DISKRIMINIERENDEN GESETZESENTWURF IM EHERECHT ABZULEHNEN.
Der Entwurf einer Verfassungsänderung, mit dem die Ehe ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert werden soll, ist am 5. Mai vom parlamentarischen Ausschuss für Menschenrechte und bürgerliche Integration gebilligt worden. Nach Anhörungen in weiteren Ausschüssen wird das Parlament über den Entwurf abstimmen.
Artikel 36 der georgischen Verfassung definiert die Ehe derzeit als “freiwillige Verbindung basierend auf der Gleichstellung der Ehepartner”. Wird die Ehe verfassungsrechtlich ausschließlich als Verbindung zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts definiert, so ist dies eine direkte Diskriminierung von LGBTI-Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben bzw. eine gleichgeschlechtliche Verbindung eingehen möchten. Verletzt werden dabei z. B. ihre Rechte auf Familienleben und Eheschließung. Darüber hinaus werden ihnen alle wirtschaftlichen und sozialen Rechte vorenthalten, die mit der Eheschließung einhergehen. Das georgische Zivilgesetzbuch sieht derzeit für gleichgeschlechtliche Personen weder ein Recht auf Eheschließung noch die Wahrnehmung des Rechts auf Familienleben vor. Ein ausdrückliches, in der Verfassung verankertes Verbot der gleichberechtigten Ehe würde die Rechtslage für LGBTI allerdings noch weiter verschärfen, da es jeglichen künftigen Spielraum für die rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe ausräumen würde. Zudem liefe ein solcher Schritt der verstärkten weltweiten Durchsetzung der gleichberechtigten Ehe zuwider.

SCHREIBE BITTE

LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS, FACEBOOK- UND TWITTER-NACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass die vorgeschlagene Verfassungsänderung zur Einschränkung der verfassungsrechtlichen Definition der Ehe gestoppt wird, da dies in der Praxis dazu führen würde, dass gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert werden.
  • Ich appelliere an Sie, die Rechte aller Menschen in Georgien zu achten, zu schützen und zu gewährleisten, und zwar unabhängig von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität.

Beispielbrief auf Deutsch

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APPELLE AN

MINISTERPRÄSIDENT
Giorgi Kwirikaschwili
7 Ingorokva St, Tbilisi 0114
GEORGIEN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Facebook: facebook.com/KvirikashviliOfficial
Twitter: @KvirikashviliGi
ERSTE STELLVERTRETENDE PARLAMENTSPRÄSIDENTIN
Manana Kobakhidze
26 Abashidze St, Kutaisi 4600
GEORGIEN
(Anrede: Dear Vice Speaker / Sehr geehrte Frau stellvertretende Parlamentspräsidentin)
E-Mail: makobakhidze[at]parliament.ge
VORSITZENDE DES AUSSCHUSSES FÜR MENSCHENRECHTE UND BÜRGERLICHE INTEGRATION
Eka Beselia, Parliament of Georgia
26 Abashidze St, Kutaisi 4600
GEORGIEN
(Anrede: Dear Ms Eka Beselia / Sehr geehrte Frau Beselia)
E-Mail: ebeselia[at]parliament.ge
KOPIEN AN
PRÄSIDENT
Giorgi Margwelaschwili
1 Abdushelishvili St
Tbilisi 0103
GEORGIEN
BOTSCHAFT VON GEORGIEN
S. E. Herrn Lado Chanturia
Rauchstraße 11
10787 Berlin
Fax: 030-48 49 07-20
E-Mail: berlin.emb[at]mfa.gov.ge

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Den Anhörungen vor dem Ausschuss ging eine wochenlange öffentliche Debatte über den Entwurf voraus, die das Parlament in ganz Georgien organisiert hatte. Laut der ersten stellvertretenden Parlamentspräsidentin stößt der Entwurf auf überwältigende öffentliche Zustimmung. Aktivist_innen, die sich für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) stark machen, konnten an den öffentlichen Diskussionen aufgrund von Sicherheitsbedenken und einer feindseligen Atmosphäre an den Veranstaltungsorten nicht teilnehmen. Nach Anhörungen in weiteren Ausschüssen wird das Parlament über den Entwurf abstimmen.
Am 5. Mai sagte die erste stellvertretende Parlamentspräsidentin gegenüber georgischen Medien, dass eine Volksabstimmung über ein Verfassungsverbot der gleichgeschlechtlichen Ehe abgehalten werden könnte, wenn der Entwurf für die Verfassungsänderung nicht auf ausreichend Unterstützung im Parlament stoße. Bei der zentralen Wahlkommission Georgiens ging bereits am 28. März ein Antrag für ein solches Referendum ein. Dieser wurde von einer Bürgerinitiative gestellt und benötigt nun mindestens 200.000 Unterschriften zugunsten eines Referendums. Danach würde der georgische Präsident darüber entscheiden.
Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ist ein international anerkanntes Prinzip, das seit mehr als einem Jahrzehnt von der internationalen Gemeinschaft bekräftigt wird. Als Querschnittsprinzip ist es auf alle Menschenrechte anwendbar, die mittels internationaler Standards garantiert werden. Zahlreiche Länder haben dieses Prinzip mittlerweile auf vielerlei Ebenen in ihr nationales Recht integriert, beispielsweise was Gesetze über Lebensgemeinschaften angeht. Durch die Verweigerung einer gleichwertigen zivilrechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen werden viele Menschen gleichzeitig auch an der Wahrnehmung vieler anderer Rechte gehindert, wie z. B. der Rechte auf Wohnen und soziale Sicherheit. Zudem werden dadurch gleichgeschlechtliche Beziehungen auf eine Weise stigmatisiert, die Diskriminierung und weiteren Menschenrechtsverstößen gegen LGBTI-Personen Vorschub leisten könnte.
Amnesty International wendet sich gegen jegliche Diskriminierung in zivilrechtlichen Eheschließungsgesetzen auf der Grundlage der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Regierungen sollten selbst gewählte Beziehungen und Familienzusammenschlüsse (“families of choice”) anerkennen, wenn nötig auch grenzübergreifend.
Der Entwurf für die Verfassungsänderung in Georgien war das Ergebnis einer Initiative des regierenden Parteienbündnisses “Georgischer Traum”. Am 7. März 2016 kündigte der georgische Ministerpräsident Giorgi Kwirikaschwili an, das Parteienbündnis habe sich entschlossen, Pläne für eine Verfassungsänderung weiter voranzubringen, mit denen die Ehe ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert werden sollte. Als Begründung führte der Ministerpräsident “die Verteidigung der Ehe als wichtigen [gesellschaftlichen] Wert” an. 80 von 150 Parlamentsabgeordneten unterzeichneten den Änderungsantrag, der am 10. März dem Präsidium des Parlaments vorgelegt und am 14. März offiziell eingebracht wurde.
Nichtregierungsorganisation, die sich in Georgien für LGBTI-Rechte stark machen, haben am 17. Februar 2016 eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, in der sie die geplante verfassungsrechtliche Einschränkung der Eheschließung scharf verurteilten. Sie bezogen sich auf das hohe Maß an Hass, Diskriminierung und Gewalt, das LGBTI-Personen in Georgien entgegenschlägt, und führten aus, dass LGBTI-Aktivist_innen genau aus diesem Grund nie eine öffentliche Kampagne für die gleichberechtigte Ehe geführt haben. Die NGOs zeigten sich besorgt, dass die mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung einhergehende öffentliche Diskussion das Potenzial hat, LGBTI noch weiter auszugrenzen. Die Verfassungsänderung hätte für LGBTI neben der Verletzung ihrer Rechte auf Familienleben und Eheschließung noch weitere schwere menschenrechtliche Konsequenzen: Die alltägliche Diskriminierung, die gleichgeschlechtliche Paare in Georgien erfahren, würde sich weiter verschärfen.
Am 25. Dezember 2015 klagte ein sich selbst als schwul bezeichnender Mann vor dem georgischen Verfassungsgericht. Er hielt es für verfassungswidrig, dass es ihm unter den aktuellen zivilrechtlichen Bestimmungen nicht gestattet war, seinen gleichgeschlechtlichen Partner zu heiraten. Georgische LGBTI-Organisationen distanzierten sich von der Klage, da sie der Ansicht waren, sie könne zum Anlass genommen werden, um die Verfassung abzuändern und die Ehe ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau zu definieren.
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle werden in Georgien häufig zur Zielscheibe von Diskriminierung, Hassreden und Gewalt. Verbrechen mit homosexuellenfeindlichem oder transfeindlichem Hintergrund werden von den Behörden so gut wie nie wirksam untersucht. Am 17. März 2012 wurden LGBTI-Aktivist_innen in Tiflis bei einer friedlichen Demonstration im Rahmen des Internationalen Tages gegen Homosexuellenfeindlichkeit und Transfeindlichkeit (IDAHOT) von einer Gruppe orthodoxer Christ_innen beleidigt und bedroht. Die IDAHOT-Demonstration am 17. Mai 2013 musste aufgelöst werden, nachdem Tausende Personen die Aktivist_innen tätlich angriffen hatten und die Polizei nicht in der Lage war, für die Sicherheit der Teilnehmer_innen zu sorgen. Keiner dieser Vorfälle wurde je wirksam untersucht.
Foto: Parlament in der georgischen Hauptstadt Tbilisi © Rupert Haag