Erfolg . Aktion . Tansania . 13 Menschenrechtler*innen wieder frei!

DANKE FÜR DEINEN EINSATZ FÜR 13 PERSONEN, DIE IN TANSANIA FESTGENOMMEN WURDEN, WEIL SIE SICH FÜR GESUNDHEITS- UND MENSCHENRECHTE EINGESETZT HABEN, DARUNTER AUCH ZWEI SÜDAFRIKANISCHE STAATSANGEHÖRIGE UND EINE PERSON AUS UGANDA. Die Festnahme erfolgte während eines Treffens, auf dem die Entscheidung der tansanischen Regierung besprochen wurde, bestimmte Gesundheitsleistungen nur noch eingeschränkt anzubieten. Den Aktivist*innen wurde „Förderung der Homosexualität“ vorgeworfen.
Am 17. Oktober führte die tansanische Polizei eine Razzia bei einer Rechtsberatungssitzung durch, die von den Organisationen Initiative for Strategic Litigation in Africa (ISLA) und Community Health Services and Advocacy (CHESA) einberufen worden war. Auf der Sitzung wollten die Organisationen über eine Rechtssache sprechen, die sie vor Gericht bringen wollten, um gegen die Entscheidung der tansanischen Regierung vorzugehen, bestimmte Gesundheitsleistungen nur noch eingeschränkt anzubieten. Die Polizei war im Voraus über das Treffen und auch über die Agenda informiert worden.
Bei der Razzia wurden 13 Aktivist*innen festgenommen, darunter Sibongile Ndashe, Menschenrechtsanwältin aus Südafrika und Geschäftsführerin von ISLA, sowie John Kashiha, der Geschäftsführer von CHESA. Sie wurden kurzzeitig inhaftiert und dann gegen Kaution und ohne Anklage freigelassen. Tags darauf warf der Polizeichef der Region den 13 Aktivist*innen in einer Pressemitteilung “Förderung der Homosexualität” vor.
Am 20. Oktober wurden die 13 Aktivist*innen erneut festgenommen und inhaftiert, nachdem ihre Freilassung gegen Kaution widerrufen wurde. Die Polizei sagte den Betroffenen, dass eine neue Untersuchung gegen sie durchgeführt würde. Die 13 Aktivist*innen sind bisher nicht angeklagt worden.
Amnesty International ist der Ansicht, dass die Aktivist*innen durch die Festnahme und Inhaftierung eingeschüchtert werden sollen. Die Regierung in Tansania setzt seit geraumer Zeit alles daran, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche zu schikanieren.
Die Aktivist*innen wurden ohne Anklage freigelassen. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben!
 
Hintergrundinformation
Die tansanische Verfassung enthält das Recht auf einen Rechtsbehelf im Falle einer Verletzung der Grundrechte (Artikel 30(3)). Die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, deren Vertragsstaat Tansania ist, gewährt in Artikel 7(a) “den Anspruch auf Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach Übereinkommen, Gesetzen, Verordnungen und Gewohnheitsrechten zustehenden Grundrechte verletzen”. Tansania hat zudem weitere internationale Menschenrechtsverträge unterzeichnet, in denen diese und ähnliche Rechte verbrieft sind.
Mit der Festnahme dieser 13 Aktivist*innen soll die Zivilbevölkerung davon abgeschreckt werden, sich im Fall eines Rechtsverstoßes an die Justiz zu wenden. In diesem Fall wurden zudem Rechtsbeistände festgenommen, als sie gerade ihre Mandanten über mögliche justizielle Schritte informierten. Dies zielt darauf ab, ein Umfeld zu schaffen, in dem Anwält*innen in bestimmten Fällen davor zurückschrecken, ein Mandat zu übernehmen, und in dem es schwierig und gefährlich ist, staatliche Stellen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen.
Abbildung: Flaggen-Karte von Tansania CC BY-SA 3.0 Darwinek