Bis 04. Dezember 2017. Aktion . Russische Förderation . Verurteilung wegen "Homosexueller Propaganda"

UNTERSTÜTZE DIE LGBTI-AKTIVISTIN ENDOKIA ROMANOVA AUS SAMARA IN RUSSLAND, DIE AM 18. OKTOBER WEGEN “HOMOSEXUELLER PROPAGANDA” SCHULDIG GESPROCHEN WURDE. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 50.000 Rubel (etwa 740 €) verurteilt. Grundlage für das Urteil war, dass sie Links zu Beiträgen in den Sozialen Medien geteilt hat, die sich mit LGBTI-Themen beschäftigen. Sie wird gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Das Urteil gegen Evdokia Romanova bezieht sich lediglich auf die friedliche Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und muss daher unverzüglich aufgehoben werden.
Am 18. Oktober wurde die Menschenrechtlerin Evdokia Romanova von einem einfachen Gericht in Samara wegen „Propagieren von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen zwischen Minderjährigen über das Internet“, gemäß Artikel 6.21, Teil 2 des russischen Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten, schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 50.000 Rubel (etwa 740 €) verurteilt. Die Anhörung dauerte fast fünf Stunden und fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies verstößt gegen das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren, das auch eine öffentliche Anhörung einschließt.
Außerdem löste die Anhörung Bedenken hinsichtlich ihrer Unparteilichkeit aus. Laut Evdokia Romanova gab die Richterin bereits vor dem Ende des Verfahrens bekannt, dass sie ihr Urteil gefällt habe. Die Polizeikräfte konnten keine Beweise dafür vorlegen, dass Evdokia Romanova eine „Straftat“ begangen hatte. Außerdem fiel es ihnen schwer, den Begriff der „Propaganda“ zu definieren. Es stellte sich auch heraus, dass Polizeikräfte der örtlichen Abteilung zur Extermismusbekämpfung in den vergangenen vier Jahren sowohl Evdokia Romanova selbst als auch ihre Aktivitäten in den Sozialen Medien überwacht hatten.
Evdokia Romanova und ihr Rechtbeistand werden gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Schicke einen Appell mit den folgenden Forderungen:

  • Heben Sie bitte unverzüglich das Urteil gegen Evdokia Romanova auf, da es sich lediglich auf die friedliche Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung bezieht.
  • Setzen Sie bitte das „Gesetz über homosexuelle Propaganda“ außer Kraft, da es gegen Russlands Verpflichtung verstößt, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren.
  • Sorgen Sie bitte dringend dafür, dass im bevorstehenden Berufungsverfahren das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren respektiert wird. Dazu gehört auch das Recht auf eine faire und öffentliche Anhörung vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Online-Protest auf der folgenden Seite
Beispielbrief zum Runterladen
Schicke deinen Apell an:
Staatsanwalt der Region Samara
Konstantin Nikolaevich Bukreev
ul.Krasnoarmeiskaia, 32
443030, Samara Region
RUSSISCHE FÖDERATION
Sende eine Kopie an:
Ombudsman für Menschenrechte in der Region Samara
High Commissioner Olga Dmitrievna Galtsova
Ul.Mayakovskogo, 20
443100 Samara Region
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (007) 8463 374983
E-Mail: Ombudsman.Samara[at]yandex.ru
Botschaft der Russischen Föderation
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info[at]russische-botschaft.de
Hintergrundinformation
Evdokia Romanova ist ein aktives Mitglied der Jugendkoalition für sexuelle und reproduktive Rechte (Youth Coalition for Sexual and Reproductive Rights – YCSRR). Am 26. Juli erhielt die Menschenrechtsverteidigerin eine Vorladung auf die Polizeiwache in ihrer Heimatstadt Samara in Russland, wo sie als Zeugin in einem anderen Fall aussagen sollte. Als sie dort vorstellig wurde, wurde sie jedoch gemäß Artikel 6.21, Teil 2 des russischen Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten unter Anklage gestellt und verhört. Der Vorwurf lautete auf „Propagieren von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen zwischen Minderjährigen über das Internet“. Ihr einziges „Verbrechen“ war, dass sie Links zur Website der YCSRR sowie zu weiteren Veröffentlichungen geteilt hat. Dazu gehören ein Artikel der britischen Zeitung The Guardian über das Referendum zur gleichgeschlechtlichen Ehe in Irland, und ein Artikel der Internetseite Buzzfeed, der über eine Ausstellung zu russischen LGBT-Jugendlichen in St. Petersburg berichtet. Diese Links hatte sie auf ihren persönlichen Profilen auf Facebook und im russischen sozialen Netzwerk VKontakte geteilt. Vier der Veröffentlichungen stammen aus dem Jahr 2015 und eine weitere vom Mai 2016.
Zunächst wurde ihr Fall vor dem Bezirksgericht Kirov in Samara verhandelt. Während der Anhörung am 18. September verkündete das Gericht jedoch, dass der Fall vor einem niederinstanzlichen Gericht gehört werden sollte. Am 4. Oktober erhielt Evdokia Romanova ein Schreiben der nun zuständigen Richterin. Darin wurde ihr mitgeteilt, dass der Fall an die Polizeiabteilung, die die Strafverfolgung angestrengt hatte, zurückverwiesen worden sei, um einige fehlerhafte Stellen in der Akte zu klären. Am späten Nachtmittag des 5. Oktobers – einem Freitag – wurde ihrem Rechtsbeistand mitgeteilt, dass die Anhörung vor einem einfachen Gericht für den 9. Oktober anberaumt sei. Evdokia Romanova und ihrem Rechtsbeistand blieb nur das Wochenende, um sich auf die Anhörung vorzubereiten. Bei der Anhörung am 9. Oktober entschied die Richterin, dass das Verfahren künftig unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müsse, um nicht noch weitere „Propaganda“ zu machen. Nach der Anhörung teilte die Richterin Evdokia Romanova mit, dass sie über die große Aufmerksamkeit , die der Fall auf sich ziehe, und die zahlreichen Anrufe von Moskauer Journalist_innen nicht glücklich sei. Die Richterin fügte hinzu, dass sie keine Journalist_innen im Gerichtssaal wünsche.
Das Gesetz, welches die „Förderung nicht-traditioneller sexueller Beziehungen zwischen Minderjährigen“ verbietet – auch bekannt als das „Gesetz über homosexuelle Propaganda“ – wurde in Russland im Juni 2013 verabschiedet. Dadurch wurde Artikel 6.21 in das russische Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aufgenommen. Dieser bildet nun die Grundlage für erhebliche Geldstrafen, die von den Behörden gegen die Personen verhängt werden können, die ihres Erachtens „nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen“ fördern. Amnesty International ist der Ansicht, dass dieses Gesetz die Meinungsfreiheit einschränkt und setzt sich für seine Abschaffung ein. Das Gesetz hat insbesondere für die Arbeit von LGBTI-Organisationen und deren Aktivist_innen gravierende Folgen. Seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 2013 wurden unter anderem die LGBT-Aktivisten Nikolay Alexeev, Nikolay Baev und Alexey Kiselev nach diesem Gesetz mit Geldstrafen belegt. Im Januar 2014 hatten diese drei Aktivisten ihren Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unterbreitet und erklärt, dass ihre in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte verbrieften Rechte verletzt worden seien. Im Juni 2017 entschied das Gericht, dass Russland Artikel 10 (Recht auf freie Meinungsäußerung) und Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte verletzt habe und den Aktivisten eine Entschädigung zahlen müsse. Russland hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.
Das Recht auf ein öffentliches Gerichtsverfahren stellt einen wichtigen Schutzmechanismus für die Fairness und Unabhängigkeit von Gerichtsprozessen dar und ist eine Vorkehrung, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem zu erhalten. Abgesehen von wenigen und eng definierten Ausnahmen, wie Gerichtsverfahren unter Beteiligung von Kindern, müssen Anhörungen und Urteile in Strafverfahren öffentlich sein. Das Recht auf ein öffentlichen Gerichtsverfahren bedeutet, dass nicht nur Vertreter_innen der Anklage und Verteidigung das Recht auf Anwesenheit haben, sondern auch die allgemeine Öffentlichkeit und die Medien.
Foto: Evdokia Romanova, LGBT-Aktivistin aus Samara in Russland © Georg List